Gesetzeslage
Weil Umweltschutz immer wichtiger wird, sind im Landeswassergesetz NRW, §61a die Rahmen-bedingungen für die Dichtheitsprüfung Ihres Abwasser-systems festgelegt. Eine Prüfung ist demnach bei Neubau oder Änderung einer Abwasserleitung sofort durchzuführen. Bei bestehenden Anlagen muss die Erstprüfung bis zum 31. 12. 2015 erfolgt sein, eine Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich alle 20 Jahre durchzuführen. Der Kanalexperte kennt Sonder- regelungen oder abweichende Fristen und informiert Sie ausführlich. Geprüfte Qualität: Der Kanalexperte TÜV-geprüft und Mitglied bei der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.!

Weil Umweltschutz immer wichtiger wird, sind im Landeswassergesetz NRW, §61a die Rahmen-bedingungen für die Dichtheitsprüfung Ihres Abwasser-systems festgelegt. Eine Prüfung ist demnach bei Neubau oder Änderung einer Abwasserleitung sofort durchzuführen. Bei bestehenden Anlagen muss die Erstprüfung bis zum 31. 12. 2015 erfolgt sein, eine Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich alle 20 Jahre durchzuführen. Der Kanalexperte kennt Sonder- regelungen oder abweichende Fristen und informiert Sie ausführlich. Geprüfte Qualität: Der Kanalexperte TÜV-geprüft und Mitglied bei der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.!


Häufig setzt der Kanalexperte die in aller Regel problemlos durchzuführende Druckprüfung mit Wasser ein. Bei dieser Prüfung wird der zu prüfende Kanalabschnitt mit aufblasbaren Gummimanschetten abgesperrt.
Danach wird der Kanal über das Einleiten von Wasser unter Druck gesetzt. Bleibt der Wasser- bzw. Druckverlust innerhalb der zulässigen Toleranz ist die Dichtheitsprüfung bestanden.
